5 Jahre Biersafari

Jetzt ist wieder Brauerei-Wanderzeit

- mit FrankenCountry -

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

a) FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH vermittelt Reiseleistungen in Paketform an Auftraggeber, die sich verpflichten die Reise im eigenen Namen und auf  eigene  Rechnung  anzubieten  und  als  Veranstalter aufzutreten. FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH ist kein Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts.

b) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Vertragspartnern. Änderungen in den Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber gelten nur, wenn FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH diese schriftlich anerkennt.

1. Vertragsabschluss
Schriftlich, mündlich oder per Email kann eine Bestellung durch den Auftraggeber erfolgen. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Rückbestätigung zustande.

2. Leistung
Vertragliche Leistungen sind laut unseren Reisebestätigungen bindend. Nebenabreden bedürfen generell der Schriftform. Unwesentliche Änderungen der vereinbarten Reiseleistung sind gestattet, soweit dadurch die Gesamtheit der Reise nicht betroffen ist. FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH ist berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen. Genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises müssen in diesem Fall ausgewiesen werden. Außerdem ist FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Jede Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetag verlangt wird, ist ungültig. Bei der Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Auftraggeber unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Rücktrittsrecht unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH  schriftlich geltend zu machen.

3. Pflichten FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH
FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH steht als Kaufmann für die ordentliche Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist Reiseveranstalter nach §651 a BGB. Eventuelle Beanstandungen sind vor Ort unverzüglich anzuzeigen und von den Leistungsträgern schriftlich zu bestätigen.

5. Gewährleistung
Bei Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, besteht Anspruch auf Abhilfe unter Mithilfe des Auftraggebers. Kann diese Abhilfe nicht geleistet werden, besteht Recht auf Minderung des Reisepreises. Voraussetzung ist die Anzeige der Mängel vor Ort. Ansprüche müssen außerdem innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend gemacht werden. Ansprüche wegen  mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach Reiseende. Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monates geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis die schriftliche Zurückweisung durch FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH erfolgt.

6. Bezahlung und Währung
Der  vollständige  Reisepreis muss bis 12 Tage vor Abreise auf unserem Konto   gutgeschrieben   sein.  Bei  Überschreitung  von  Fristen  ist FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH berechtigt, nach Mahnung, die Reise zu stornieren. Rücktrittsgebühren müssen als Entschädigung gezahlt werden. Ist  der Besteller mit laufenden Zahlungen im Verzug und hat auch nach einer  angemessenen  Nachfrist  nicht  gezahlt,  ist ein Rücktritt von FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH möglich. Alle Preise verstehen sich - soweit nicht anders ausgeschrieben in Euro inklusive 19% MwSt.

7. Rücktritt, Storno und Teilstorno
Ein Rücktritt des Auftraggebers wird nach folgenden Stornosätzen errechnet:
Bis 32  Tage vor Anreise keine
31 - 14 Tage vor Anreise 40%
13 - 07 Tage vor Anreise 70%
06 - 01 Tag  vor Anreise 80%
Stornogebühr vom Reisepreis.

Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung des Veranstalters werden nur die ersparten Aufwendungen erstattet. Sollten die Rücktrittsbedingungen abweichen, weist FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH Sie im Angebot gesondert darauf hin. Bei Reisen, die Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen beinhalten, können bei Stornierung die Eintrittskarten in voller Höhe berechnet werden, sofern  Wiederverkauf  nicht  möglich ist. Maßgeblich für den Lauf der Fristen  ist  der  Zugang  der  schriftlichen  Rücktrittserklärung bei FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH. Dem Reisenden steht das Recht zu, FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH  nachzuweisen, dass ein Schaden durch den Rücktritt nicht entstanden ist oder dieser Schaden wesentlich niedriger als die genannte Entschädigungspauschale ist.

8. Höhere Gewalt
Wird eine Reise durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt gestört oder verhindert, können beide Vertragspartner zurücktreten. Der Auftraggeber hat in jedem Fall bei Dritten fest gebuchte Leistungen zu zahlen.

9. Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich   noch  grob  fahrlässig  herbeigeführt  wird,  oder  wenn FrankenCountry/ Reisebüro Heller GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10. Pass- Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Pass-, Visa,- Zoll,- Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

11. Gerichtsstand
Der  Reisende kann FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von FrankenCountry/ Reisebüro Heller GmbH gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die ihren Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von FrankenCountry/Reisebüro Heller GmbH maßgeblich.

12. Allgemeine Bestimmungen
Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.

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